Gebühren für die Feuerungskontrolle Zumikon

J4 Feuerungskontrolle Gebührenansätze Gemeinde Zumikon

Das Gebührenreglement der Gemeinde Zumikon wurde an der
Gemeindeversammlung vom Montag, 7. Dezember 2015, genemigt.


Die Gebühren der Feuerungskontrolle nach dem liberalisierten Modell 2 werden wie folgt
festgesetzt und durch die Fachstelle Feuerungskontrolle direkt in Rechnung gestellt:


J4.14       Verwaltungsgebühren (exkl. MwSt.)

J4.141      – Adminsistrationsgebühr pro eingereichtem Messrapport durch berechtigte
                  Servicefachleute, inkl. Stichproben pauschal Fr. 54.50
J4.142      – Abgabe an die Rapport-Zentrale gem. Vorgabe AWEL, (zurzeit) pauschal Fr. 3.50
J4.143      – Mahngebühren bei Nichteinhalten kantonaler Auflagen durch die Servicefirmen
                  (Fristen, negative Stichprobenmessung usw.), pauschal Fr. 40.–


J4.11       Mess- und Verwaltungsgebühren (exkl. MwSt.)
J4.111      – 1-stufige Anlagen Öl pauschal pro Anlage Fr. 110.–
J4.112      – mehrstufige Anlagen Öl pauschal pro Anlage Fr. 135.–
J4.113      – 1-stufige Anlagen Gas pauschal pro Anlage Fr. 110.–
J4.114      – mehrstufige Anlagen Gas pauschal pro Anlage Fr. 125.–
J4.115      – Holzfeuerungen (Sichtkontrolle) pauschal pro Anlage Fr. 100.–
J4.115      – Holzfeuerungen 0–70 kW (CO-Messung und Sichtkontrolle)
                  nach Zeitaufwand, p. Stunde Fr. 100.– (zusätzlich Verwaltungsgebühr Fr. 58.00)
J4.116      – Spezielle Feuerungen nach Zeitaufwand p. Stunde Fr. 100.–

J4.12      – Nachkontrollen, unentschuldigte Terminverschiebungen usw.
                 nach Zeitaufwand, p. Stunde Fr. 100.–
J4.13      – Klagefälle, illegale Abfallverbrennung, Brennstoffmissbrauch,
                 nach Zeitaufwand pro Stunde Fr. 100.–


Die Gebühren gelten mit Wirkung ab 1. Januar 2016, für alle Kontrollen die durch den Feuerungskontrolleur der Gemeinde ausgeführt werden. Alle Gebühren verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer!